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Aus dem Archiv der ExtraTip Mediengruppe.
vom 08.02.2010 Steuer-Hotline
Finanzverwaltung informiert Rentner
Mit der Neuregelung der Besteuerung der Renten ab 2005 wurde ein Kontrollmitteilungsverfahren das sogenannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren, eingeführt. Mit diesen Rentenbezugsmitteilungen, die zukünftig jährlich an die Finanzverwaltung übermittelt werden, wird sichergestellt, dass alle Rentner mit steuerpflichtigen Renteneinkünften tatsächlich auch steuerlich erfasst werden. Dies entspricht dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, dessen Beachtung das Bundesverfassungsgericht eingefordert hatte. Betroffen sind jedoch nur die Bürger, deren steuerpflichtigen Einkünfte – neben dem steuerpflichtigen Teil der Rente gehören dazu auch Betriebsrenten oder Einkünfte aus Vermietung – den Grundfreibetrag übersteigen. Der Grundfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, beträgt bis einschließlich 2008 7.664 Euro und wurde für 2009 auf 7.834 Euro erhöht. Für Ehegatten gilt der doppelte Grundfreibetrag. Umfrage Ergebnisse anzeigen Aktuelle Kleinanzeigen Suche Nachilfe in Mathe R 8 für Wabern u. Umgebung. Tel. 0173-5450831 Rubrik: Allgemein / Unterricht / Witzenhausen Suche qualif. Hausaufgabenbetr., 3 x pro Woche Tel. 0151-19447667 Rubrik: Allgemein / Unterricht / Witzenhausen Laden in Sontra: Fußgängerzone, Lager + WC, ca. 125 qm, modern u. gepfl., 330,- EUR + NK Tel. 05651-20724 Rubrik: Immobilien / Gewerbliche Räume / Witzenhausen |
Schwalm-Eder. In der Zeit vom 22. bis zum 26. Februar richtet die hessische Finanzverwaltung eine Telefonhotline zum Thema „Rente und Steuern“ ein und baut damit ihr Informationsangebot rund um das Thema Steuern aus. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Die gebührenfreie Rufnummer lautet 0800 2223100. Anlass ist die Übermittlung der Höhe der Rentenbezüge der Jahre 2005 bis 2008 durch die Rentenversicherungsträger an die Finanzverwaltung. Diese Nachricht und die verschiedenen Medienberichte hierzu, haben zu Verunsicherung bei den betroffenen Bürgern geführt. Insbesondere die Behauptung, jeder Rentenbezieher müsse nunmehr eine Einkommensteuererklärung abgeben, trifft nach Angaben der Finanzverwaltung nicht zu.


