Aus dem Archiv der ExtraTip Mediengruppe.
vom 08.02.2010


Nicht gestöhnt und doch gelöhnt

Verbraucherzentrale warnt vor Telefonabzocke

 Schwalm-Eder. In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens „Pepper United S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Alte Masche neu aufgelegt

Es ist die alte Masche, die scheinbar immer wieder zieht: Telefonabzocke. Bereits Anfang 2009 wurde verschiedentlich vor Rechnungen einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct Phone Ltd. gewarnt. Sie verschickte Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. Jetzt sind wieder Rechnungen in ähnlicher Aufmachung im Umlauf. „Pepper United S.R.O.“ nennt sich eine Firma, die nun mit der gleichen Postfachadresse „1107“ in Petersberg und einem ähnlichen Rechnungslayout wie seinerzeit die TRC Telemedia bzw. MB Direct Phone Ltd. entweder selbst oder angeblich im Auftrag einer „Roxborough Management Inc.“ Rechnungen an zumeist nichtsahnende Verbraucher verschickt hat. Wer nicht zahlt, bekommt Mahnungen mit deutlich erhöhten Forderungen bis zu 190 Euro. Gedroht wird auch mit einem „negativen Eintrag“ und „weiteren Maßnahmen“. Name und Anschrift der Verantwortlichen fehlen im Briefkopf. Über den angegebenen Firmennamen stößt man auf eine GmbH im tschechischen Mariánské Lázne (Marienbad). Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten, gegebenenfalls der Forderung schriftlich zu widersprechen und vor allem die Zahlung zu verweigern.

Anbieter trägt Beweislast

Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern, die zum Beispiel mit 0180 oder 0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln durch Erotikangebote über die Anwahl anderer Rufnummern (hier: Festnetznummern) umgehen will, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen. Reagieren sollten betroffene Verbraucher jedenfalls dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. Der Verbraucherzentrale Hessen ist bislang allerdings noch kein Fall bekannt geworden, in dem das  „Petersberger“ Unternehmen einmal seine Drohung wahr gemacht und die angeblichen „Schulden“ per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hätte. Im Zweifel hilft die Beratungsstelle Borken unter Telefon 05682 / 730230.


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